Für die steirischen Pflichtschulen gilt aufgrund des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes 1999 (zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 49/2022) in jedem Schuljahr:
- Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober sind gesetzlich schulfrei (Herbstferien).
- Der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten sind Schultage.
- Der Landesfeiertag (19. März), der Allerseelentag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind gesetzlich schulfrei.
Gemäß § 2 Abs. 6 Ziffer 2 des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes ist der 23. Dezember, da dieser auf einen Montag fällt, im Schuljahr 2024/25 ebenfalls gesetzlich schulfrei.
Die schulautonomen Tage im Schuljahr 2024/25 gestalten sich wie folgt:
Gemäß § 8 Abs 5 Schulzeitgesetz 1985 in der derzeit geltenden Fassung (unmittelbar anwendbares Bundesrecht) stehen, da der 26. Oktober auf einen Samstag fällt, im kommenden Schuljahr
zwei schulautonome Tage zur Verfügung, die wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden können.