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Ferienregelung für den Pädagogischen Dienst (PD)

Der Ferienstart erfolgt für alle Lehrpersonen mit Abschluss aller Schulschlussgeschäfte, also normalerweise mit 1. Ferientag.

Ab Dienstag der letzten Ferienwoche gilt eine persönliche Erreichbarkeit und Verfügbarkeit. Eine zeitlich angemessene Vorankündigung hat durch die Schulleitung zu erfolgen, z.B. wenn eine Besprechung erwünscht ist. Da dies aber eine Diensteinteilung wäre, müsste das mit dem DA – also mit der Personalvertretung – abgesprochen werden. Eine dauernde Anwesenheit an der Schule ist nicht vorgesehen.

Die Verfügbarkeit für Vorbereitungsarbeit in dieser Zeit betrifft nur jene Arbeit, die jede*r Lehrer*in für seinen persönlichen Start ins Schuljahr durchzuführen hat. Und die Vorbereitung kann zu Hause erfolgen.

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