Zum Inhalt springen
Startseite » News » “Entlastungspaketchen” für die Schulen präsentiert

“Entlastungspaketchen” für die Schulen präsentiert

BM Polaschek und Gewerkschafter Kimberger stellten heute Maßnahmen für die Schulen vor

Neues Maßnahmenpaket: 80 Mio. Euro zur Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern & Schaffung der neuen Funktion einer pädagogisch-administrativen Fachkraft an Pflichtschulen.
Nach mehreren Verhandlungsrunden zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und der Lehrerinnen- und Lehrergewerkschaft wurde heute ein Entlastungspaket zur Entlastung von Pädagoginnen und Pädagogen vorgestellt. Das Entlastungspaket 2024 sind insgesamt zehn konkrete Maßnahmen, die die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitungen einerseits entlasten sollen.

Darin enthalten ist unter anderem die Schaffung der neuen Funktion einer pädagogisch-administrativen Fachkraft an Pflichtschulen. Durch diese zusätzlichen personellen Ressourcen und die Schaffung von Stunden für Administratorinnen und Administratoren an Pflichtschulen sollen Schulleitungen und Lehrkräfte künftig bei
Aufgaben wie der Planung der Unterrichtsorganisation (Erstellung Stundenplans, Einsatz von Lehrkräften, Fächereinteilung, Aufsichten, usw.) und bei der Kommunikation mit Schulpartnern, Eltern und Behörden wie beispielsweise der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Pilotprojekts, für das bis 2026 rund 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Als weiteren Punkt ist in dem Entlastungspaket eine größere Anerkennung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in Deutschförderklassen in der Primarstufe enthalten. So ist als erster Schritt eine Zulage in der Höhe von 75 Euro pro Monat im alten Dienstrecht vorgesehen bzw. eine Einrechnung der Tätigkeit in die 23. Und 24. Stunde im neuen Dienstrecht im Ausmaß von einer Stunde. Bis dato haben Lehrerinnen und Lehrer dafür keine Zulage erhalten bzw. war eine Einrechnung nicht möglich.

Außerdem enthalten im Entlastungspaket 2024 ist die Verbesserung des SPF-Verfahrens, also des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dieses soll zeitlich und inhaltlich gestrafft und bundesweit vereinheitlicht werden.

Ob dies wirklich ein spürbare Entlastung für die Lehrer:innen ist, muss man stark bezweifeln. Es gilt anzumerken, dass das nur ein erster Schritt sein kann. Für eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen braucht es mehr – viel mehr.

Presseaussendung des BMBWF

Download Entlastungspaket

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert