In einer Aussendung der GÖD Landesleitung wurden die Schulen darüber informiert, dass Verhandlungen zwischen der GÖD und dem BMBWF laufen, um hier nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.
Basis der Verhandlungen zur Entlastung der Schulen, ist die GÖD Resolution der Bundesleitung 10 vom 5. Juli 2023 (OTS Aussendung).
Im Konkreten wird werden folgende Forderungen verhandelt:
- wirksame und nachhaltige Maßnahmen gegen fehlendes pädagogisches Fachpersonal
- die Flut an praxisuntauglichen Reformen und nicht evaluierten pädagogischen Innovationen zu stoppen
- für alle Pflichtschulen professionelles Unterstützungspersonal (pädagogisch, psychologisch, sozial-emotional, therapeutisch, administrativ und aus dem Gesundheitsbereich) in ausreichender Zahl sowie notwendige Ressourcen in technischer und räumlicher Hinsicht zur Verfügung zu stellen
- den sonderpädagogischen Förderbedarf mit all seinen Facetten an die realen schulischen Notwendigkeiten anzupassen
- attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen und eine bessere Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern zu gewährleisten
- Verwaltung und Bürokratie auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren und Bildungsbehörden zu Serviceeinrichtungen für Schulen umzubauen
- die Ausbildung zukünftiger Kolleginnen und Kollegen an die tatsächlichen schulischen Erfordernisse in allen Sparten anzupassen
Diese Forderungen sind nicht neu und man muss leider gestehen, dass es diesbezüglich in den letzten 2 Jahren außer guten Worten wenig Konkretes gegeben hat. Die Verhandlungsführer:innen der Mehrheitsfraktionen FCG und FSG müssen sich an den Ergebnissen der Verhandlungen zur Entlastung der Schulen messen lassen. Wir hoffen auf gute und vor allem wirksame Ergebnisse. Glück auf!