Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass und wie die Pension(skont)en beim nächsten Jahreswechsel geändert werden sollen und dass dabei auch die „Schutzklausel“ von 2024 auf 2025 und die Nichtaliquotierung ebenfalls für Pensionsantritte 2025 verlängert werden.
Da die entsprechenden Gesetze noch vom alten Nationalrat, also vor 29.9., beschlossen werden, braucht niemand noch schnell für 1.12.2024 den Pensionszahlungsbeginn beantragen. Also: Wer egal in welchem Monat 2025 die Pension antritt, wird am 1.1.2026 die Inflation abgegolten bekommen. Und außer jenen, die erst 2025 die Korridorpension erreichen, bekommen alle ihr Pensionskonto mit der Schutzklausel 2024 (kein Inflationsverlust für Pensionskontostand 1.1.2023) und der nun neuen von 2025 (kein Inflationsverlust für Pensionskontostand 1.1.2024) aufgewertet. Pensionsantritte sind daher an jedem Monatsersten bis 1.12.2025 sinnvoll.
Lediglich für jene, die erst 2025 die Pensionskorridorbedingungen erreichen, ist es besser, den Pensionszahlungsbeginn erst frühestens 2026 zu haben, weil am 1.1.2026 die Pensionskontoaufwertung nach den hohen Veränderungen der Pensionsbeitragsberechungsgrundlagen von 2023 auf 2024 (Gehaltsabschlüsse 9-10%) erfolgen wird.