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Neuerungen bei Pension

Was sich ab 2026 ändern soll

Ein aktueller Gesetzesentwurf zur Pensionsregelung bringt bedeutende Änderungen mit sich: Künftig ist nicht mehr der Zeitpunkt des Pensionsantritts oder der Ruhestandsversetzung maßgeblich, sondern ausschließlich das Geburtsdatum. Das geht aus dem aktuellen Entwurf des Bundesgesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes hervor (Quelle: parlament.gv.at).

Wer ist betroffen?

Sollte das Gesetz wie vorgelegt beschlossen werden, bleiben folgende Gruppen unbeeinträchtigt:

  • Personen, die 1963 oder früher geboren wurden.
  • Personen mit 42 Versicherungsjahren und Anspruch auf die sogenannte Hacklerregelung.
  • Weibliche Nichtbeamtinnen, deren reguläres Pensionsalter noch unter 62 liegt (erst ab Jahrgang 1966 betroffen).

Neue Altersgrenzen ab Geburtsjahrgang 1964

Für alle ab Jahrgang 1964 Geborenen gelten künftig gestaffelte Alters- und Versicherungszeitgrenzen für den Anspruch auf eine Korridorpension:

GeburtszeitraumPensionsalter (Jahre-Monate)Versicherungszeit (Jahre-Monate)
vor 1.1.196462-040-0
1.1.–31.3.196462-240-2
1.4.–30.6.196462-440-4
1.7.–30.9.196462-640-6
1.10.–31.12.196462-840-8
1.1.–31.3.196562-1040-10
1.4.–30.6.196563-041-0
1.7.–30.9.196563-041-2
1.10.–31.12.196563-041-4
1.1.–30.9.196663-041-6 bis 41-10
ab 1.10.196663-042-0

Frühere Pension durch Nachkauf von Ausbildungszeiten

Da das Geburtsdatum nicht veränderbar ist, kann ein früherer Pensionsantritt nur durch den Nachkauf von Versicherungszeiten (z. B. Schul- oder Studienzeiten) erreicht werden.

  • Kosten pro nachgekauftem Monat im Jahr 2025: € 1.470,60
    1 Jahr: € 17.657,20
  • Ratenzahlung möglich bis zum Monat vor Pensionsantritt – ohne Mehrkosten.
  • Beantragung:
    • Beamt:innen: über den Dienstweg bei der Bildungsdirektion.
    • Andere Lehrer:innen: bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV).

Steuerliche Vorteile & Pensionssteigerung

Der Nachkauf wirkt sich steuermindernd aus und erhöht das Pensionskonto:

  • Steuervorteil je nach Einkommen:
    • bis € 35.836 Jahresbrutto → 30 %
    • bis € 69.166 Jahresbrutto → 40 %
    • über € 69.166 → 48 %

Beispiel:
Bei einem Monatsbrutto (ohne 13./14.) von ca. € 5.400–6.900 sinken die effektiven Kosten auf rund € 10.600 pro Jahr.

  • Erhöhung des Pensionskontos:
    Ein Jahr Nachkauf erhöht das Konto um ca. € 1.378 brutto jährlich → ca. € 100 mehr Pension monatlich.

Beachten Sie: Ein früherer Pensionsantritt (z. B. mit 62 statt 63) bringt Abschläge von ca. 5,1 %, was zu einer niedrigeren Pension führen kann.

Tipp: Nachkauf auf mehrere Jahre aufteilen

Wenn der gewünschte Pensionsantritt 2026 oder später liegt, kann es steuerlich günstiger sein, den Nachkauf auf mehrere Jahre (z. B. 2025 und 2026) aufzuteilen.


🔍 Fazit für Lehrer:innen:
Wer einen früheren Pensionsantritt anstrebt, sollte jetzt prüfen, ob ein Nachkauf infrage kommt – und sich rechtzeitig informieren und beraten lassen!

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