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Sommerschule in der Gesetzesbegutachtung

Die Sommerschule und das Distance-Learning sollen im Schulorganisations- bzw. Schulzeitgesetz verankert werden.
Der Fokus der Sommerschule soll nicht mehr nur auf dem Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler liegen, sondern soll auch eine Vorbereitung auf das nächste Schuljahr sein bzw. den Übertritt in die jeweiligen Schultypen (Primarstufe, Sek I und II) erleichtern. Hinzu kommt die Begabtenförderung und ein “Buddy-System”.

Die Teilnahme soll freiwillig sein. Stattfinden soll die Sommerschule in den letzten zwei Wochen der Hauptferien. Sie ist dabei auch ganztägig möglich, aber auf 40 Unterrichtseinheiten beschränkt. Unterrichtet wird an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen. An AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, die am Ende der beiden Wochen präsentiert werden, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem.
Unverändert bleibt die Abhaltung des Unterrichts durch Lehramtsstudierende und Lehrpersonen. Ungeklärt ist in diesem Entwurf die freiwillige Teilnahme der Lehrpersonen. Zu hinterfragen ist auch die Finanzierung aus den regulären Schulbudget, d.h. keine zusätzlichen Mittel für die Sommerschule?

Link Gesetzesbegutachtungstexte

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/erk/ng_begutachtung/novelle_schog_schug_ua.html