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Home-Office Erhebung

Die Umsetzung der Regelung gilt für alle Arbeitgeber*innen in Österreich und somit auch für den öffentlichen Dienst.

Ein Anspruch auf eine steuerfreie Absetzbarkeit entsteht ab dem 26. Tag im Home-Office und beträgt 3 Euro pro Tag (maximal 100 Tage). Wird die Pauschale nicht ausgeschöpft, können Differenzwerbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Eine genaue Dokumentation der Home-Office Tage ist, wenn möglich, anzugeben. Die Tage sind ansonsten zu schätzen. Unter Berücksichtigung der Zeiten des ortsungebundenen Unterrichts können dadurch unter Umständen für bestimmte Lehrpersonen in der Steiermark um die 30 Tage im Home-Office anfallen.
Eine Kürzung der Pendlerpauschale tritt erst dann ein, wenn an weniger als 11 Tagen im Kalendermonat an den Arbeitsplatz gefahren wurde. Da die im Home-Office verbrachten Tage (Jänner – Juli 2021) als Summe einzugeben sind, werden Lehrpersonen davon nur in Ausnahmefällen betroffen sein.

Weiterführende Informationen findest du unter folgendem Link:
oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/arbeitnehmerveranlagung/Steuerliche-Homeoffice-Regelungen


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