Zum Inhalt springen
Startseite » News » Neuerungen im Schuljahr 2026/27

Neuerungen im Schuljahr 2026/27

Chancenbonus startet an 400 Schulen

Ab dem neuen Schuljahr erhalten 400 Volks- und Mittelschulen mit besonders herausfordernden sozialen Rahmenbedingungen zusätzliche Personalressourcen. Insgesamt stehen rund 800 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. Eingesetzt werden können bis zu zehn Berufsgruppen, darunter Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Psychotherapie sowie Legasthenie-, Dyskalkulie-, Musik- und Tanzpädagogik.
Welche Fachkräfte zum Einsatz kommen, entscheiden die Schulleitungen nach dem jeweiligen Bedarf. Die zusätzlichen Ressourcen sind an Schulentwicklungsmaßnahmen gekoppelt.

620 Planstellen für das Mittlere Management

Eine weitere Neuerung betrifft die Organisation an den Schulen. Mit dem neuen Schuljahr stehen 620 Planstellen für das Mittlere Management zur Verfügung. Bis zu vier Lehrpersonen pro Standort können administrative, pädagogische und koordinierende Aufgaben übernehmen.
Die Schulleitungen entscheiden über Auswahl, Aufgabenverteilung und konkrete Ausgestaltung. Voraussetzung ist ein Organisationsplan. Für 2027/28 ist ein Ausbau auf rund 800 Planstellen vorgesehen.

Mehr Autonomie bei der Deutschförderung

Von den 686 Pflichtschulen, die bisher eine Deutschförderklasse geführt haben, entschieden sich 52 Prozent für ein autonomes Modell. Damit können Schulen die Deutschförderung stärker an die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler und die Bedingungen am Standort anpassen. Rund 23.340 außerordentliche Schülerinnen und Schüler sollen davon profitieren.
Ab 2026/27 wird außerdem MIKA-D weiterentwickelt und soll flexibler auf unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen eingehen.

Weniger Bürokratie, neue Plattform

Unter dem Titel „Freiraum Schule“ soll die Bürokratie an Schulen reduziert werden. Laut Bildungsministerium wurden bereits 80 Prozent der Rundschreiben gestrichen oder neu geordnet.
Ab 2026/27 soll außerdem „Teachers.Direct“ als zentrale Kommunikationsplattform zwischen Lehrpersonen und Bildungsdirektionen starten. Formulare sollen künftig digital übermittelt werden können.

Schulpsychologie wird ausgebaut

Auch die psychosoziale Unterstützung wird verstärkt. Im kommenden Schuljahr kommen 70 zusätzliche Planstellen für die Schulpsychologie hinzu. Bereits im Vorjahr wurden 70 Stellen geschaffen. Bis 2027 sollen insgesamt 200 zusätzliche Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zur Verfügung stehen. Auch die Schulsozialarbeit soll weiter ausgebaut werden.

Einheitliche Begleitung bei Suspendierungen

Für suspendierte Schülerinnen und Schüler gelten künftig einheitliche Standards. Eine Suspendierung dauert grundsätzlich maximal vier Wochen, bei einem Antrag auf Ausschluss ist eine einmalige Verlängerung um zwei Wochen möglich.
Ab vier Tagen Suspendierung ist eine verpflichtende pädagogische und psychosoziale Begleitung vorgesehen. Danach erhalten die Schülerinnen und Schüler einen individuellen Förderplan. Auch die Erziehungsberechtigten werden einbezogen.

Sommerschule mit Rekordbeteiligung

Schon vor dem eigentlichen Schulstart zeigt sich eine hohe Nachfrage: Für die Sommerschule haben sich heuer rund 58.600 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Davon nehmen etwa 15.800 verpflichtend und 42.800 freiwillig teil. Im Vorjahr waren es rund 41.000.
Die Sommerschule findet an rund 900 Standorten statt. Knapp 7.000 Lehrkräfte und Studierende haben sich registriert, rund 4.700 werden tatsächlich eingesetzt.

Schuldaten werden öffentlich

Ab Oktober sollen erstmals ausgewählte standortbezogene Daten von Volksschulen öffentlich zugänglich sein. Eine neue Plattform des Bildungsministeriums soll für mehr Transparenz und eine stärker datenbasierte Schulentwicklung sorgen.
Schulleitungen können die für ihren Standort vorgesehenen Daten bereits seit Juni einsehen. Für Schulen der Sekundarstufe ist die Veröffentlichung zum Semesterwechsel vorgesehen.

Perspektivengespräche bei Schulabbrüchen

Bei Abmeldungen oder Ausschlüssen ab der 9. Schulstufe aus AHS oder BMHS werden künftig verpflichtende Perspektivengespräche geführt. Dabei geht es um die Gründe für den Abbruch, mögliche weitere Bildungswege und die Ausbildungspflicht.
Neben den Jugendlichen können Erziehungsberechtigte, Vertrauenslehrpersonen sowie Fachkräfte aus Schulpsychologie, Schulsozialarbeit oder Jugendcoaching teilnehmen.

Kopftuchverbot ab 2026/27

Mit dem Schuljahr 2026/27 tritt das Kopftuchverbot für unmündige Schülerinnen in Kraft. Lehrpersonen sollen Verstöße erkennen und der Schulleitung melden, sind aber nicht für Sanktionen zuständig.
Vorgesehen ist ein mehrstufiges Verfahren. Bei weiteren Verstößen können Bildungsdirektion und Bezirksverwaltungsbehörde eingeschaltet werden. Verwaltungsstrafen können zwischen 150 und 800 Euro betragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert