Entscheidung erst mit zwölf Jahren
Der zentrale Gedanke des Schulversuchs: Die Entscheidung zwischen Mittelschule und AHS-Unterstufe soll nicht mehr nach der vierten, sondern erst nach der sechsten Schulstufe getroffen werden. Kinder würden damit bis zum Alter von etwa zwölf Jahren im bisherigen Klassenverband bleiben.
Wiederkehr begründet den Vorstoß vor allem mit dem Ziel einer größeren Chancengerechtigkeit. Derzeit müssen Kinder bereits mit zehn Jahren eine Entscheidung über ihren weiteren Bildungsweg treffen. Dabei spielt in Österreich neben der schulischen Leistung auch die soziale Herkunft eine wesentliche Rolle. Zwei zusätzliche gemeinsame Schuljahre sollen mehr Zeit geben, individuelle Stärken zu entwickeln und die weitere Schullaufbahn auf einer fundierteren Grundlage zu entscheiden.
Eine flächendeckende Einführung ist damit allerdings noch nicht beschlossen. Der Schulversuch soll wissenschaftlich begleitet werden. Untersucht werden unter anderem die Auswirkungen auf Schulwahl, Chancengerechtigkeit und schulische Leistungen.
Nicht einfach zwei Jahre länger Volksschule
Das geplante Modell ist keine klassische Volksschule, an die einfach zwei weitere Jahre angehängt werden. Vielmehr soll der Übergang in die Sekundarstufe schrittweise erfolgen.
In der ersten und zweiten Schulstufe bleibt grundsätzlich alles wie bisher. Ab der dritten und vierten Schulstufe sollen bereits punktuell Lehrkräfte der kooperierenden Mittelschule oder AHS-Unterstufe in den Unterricht eingebunden werden.
In der fünften und sechsten Schulstufe, der neuen „Grundstufe III“, gilt bereits der Lehrplan der Sekundarstufe I. Der Unterricht wird von Fachlehrkräften aus Mittelschule oder AHS übernommen. Die bisherige Volksschullehrkraft bleibt den Kindern jedoch vier bis sieben Stunden pro Woche als Klassenvorstand und zentrale Bezugsperson erhalten. Zusätzlich unterrichtet sie das neue Pflichtfach „Persönlichkeitsbildung“.
Dort sollen unter anderem Selbstvertrauen und Resilienz gestärkt und die Kinder auf den nächsten Bildungsabschnitt vorbereitet werden. Zusätzlich sind Ressourcen für eine individualisierte Förderung vorgesehen. Konkret stehen in der fünften und sechsten Schulstufe vier zusätzliche Stunden zur Verfügung, etwa für die Förderung in Kleingruppen.
Zusammenarbeit mit Mittelschule oder AHS
Eine Volksschule kann den Schulversuch nicht alleine durchführen. Voraussetzung ist die Kooperation mit einer benachbarten Mittelschule oder AHS-Unterstufe. Dadurch sollen insbesondere die benötigten Fachlehrkräfte für die fünfte und sechste Schulstufe eingebunden werden.
Der Unterricht dieser beiden Jahrgänge muss dabei nicht zwingend im Volksschulgebäude stattfinden. Möglich ist auch eine Verlagerung in die kooperierende Mittelschule oder AHS. Das könnte insbesondere für Volksschulen relevant sein, die nicht über ausreichend Räume für zwei zusätzliche Jahrgänge verfügen.
Für den anschließenden Übertritt in die dritte Klasse einer Mittelschule oder AHS-Unterstufe ist eine Platzgarantie vorgesehen. Bei entsprechender AHS-Reife soll laut Ministerium ein Platz an einem Gymnasium gesichert sein.
Am Ende der sechsten Schulstufe erhalten die Kinder kein Volksschulzeugnis, sondern ein Zeugnis der Mittelschule beziehungsweise AHS mit einem Vermerk über die Teilnahme am Schulversuch. Vorgesehen sind dabei jedenfalls Ziffernnoten.
Teilnahme bleibt freiwillig
Starten soll der Schulversuch im Schuljahr 2027/28 zunächst an mindestens fünf Standorten in zumindest drei Bundesländern. Wo diese liegen werden, ist derzeit noch offen. Die teilnehmenden Schulen müssen erst ausgewählt werden. Laut Wiederkehr haben allerdings bereits vor dem offiziellen Start Schulen aus mehreren Bundesländern Interesse beim Ministerium bekundet. Konkrete Namen oder Standorte wurden bisher nicht genannt.
Interessierte Volksschulen können sich bis 16. Oktober 2026 melden. Für die Teilnahme braucht es unter anderem die Zustimmung der Lehrer- und Elternvertretung am Schulstandort sowie der Eltern und Lehrkräfte der betroffenen Klassen. Außerdem muss die Kooperation mit einer benachbarten Mittelschule oder AHS-Unterstufe gesichert sein. Auch einzelne Klassen einer Schule können am Schulversuch teilnehmen.
Laut Wiederkehr wäre auch eine Durchführung an Praxisvolksschulen und Praxismittelschulen der Pädagogischen Hochschulen denkbar. Eine Weisung zur Teilnahme soll es jedoch nicht geben.
Politisch noch keine gemeinsame Linie
Im Regierungsprogramm ist eine Erleichterung von Modellregionen für eine gemeinsame Schule der 10- bis 12- beziehungsweise 14-Jährigen vorgesehen. Der nun angekündigte konkrete Schulversuch ist allerdings nicht mit den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ abgestimmt.
Wiederkehr verweist darauf, dass Schulversuche in seine Zuständigkeit als Bildungsminister fallen. Bei positiven Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung könnten in einem nächsten Schritt auch Modellregionen ermöglicht werden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Interessensbekundung stellt das Bildungsministerium auf seiner Webseite bereit.
