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Wiedereingliederungsteilzeit

Allgemein
Nach mindestens 6-wöchigem Krankenstand kann unmittelbar nach der Rückkehr in die Arbeit oder bis zu einem Monat später die Wiedereingliederungsteilzeit genehmigt werden (Ansuchen/Vorarbeiten daher am besten schon im Krankenstand).
Die Dauer kann zwischen 1 und 6 Monaten vereinbart und bei arbeitsmedizinischer Zweckmäßigkeit dann noch um 1 – 3 Monate verlängert werden.

Bestimmungen für Vertragsbedienstete
Die Arbeitszeit in der Wiedereingliederungsteilzeit muss im Durchschnitt bei 50-75 % der Arbeitszeit vor dem Krankenstand liegen – mindestens aber bei 30%. So kann z.B. vereinbart werden, dass zunächst mit 30% begonnen wird, nach 2 Monaten 50 % und in den Monaten 5 und 6 dann 70 %, sodass der Mindestdurchschnitt 50 % erreicht wird. Genauso ginge 60-75-90 %, so dass der Höchstdurchschnitt 75 % erreicht wird – und alles dazwischen.
Das Gehalt wird aliquot zur Unterrichtsverpflichtung reduziert. Die Betroffenen bekommen zusätzlich – aber nur auf Antrag – bei der Krankenversicherung Wiedereingliederungsgeld.
Bitte mit https://fit2work.at/ Kontakt aufnehmen, Details besprechen, einen Wiedereingliederungsplan erstellen und diesen dann beim Dienstgeber beantragen.

Bestimmungen für Beamtinnen und Beamte
Die Herabsetzung der Lehrverpflichtung bzw. Jahresnorm liegt zwischen 45% und 55%. Beim Gehalt gelten die analogen Regelungen zum Krankenstand – 6 Monate volles und nach 182 Tagen Reduzierung auf 80% Gehalt.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit der Teilzeit zur Hilfe des Gesundwerdens für maximal 2 Jahre im gesamten Beamt*innenleben – halbe Lehrverpflichtung und 75 % bezahlt bekommen.


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